Jahresberichte: Unterschied zwischen den Versionen
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Aktuelle Version vom 22. November 2012, 11:36 Uhr
Regeln für Jahresberichte im Format DIN A5
Formatdefinition: 148 x 210 mm (Breite x Höhe)
Vorlage[Bearbeiten]
Für die Jahresberichte im Netzwerk Spiel/Kultur gibt es beim Netzwerk Grafiker (siehe Akteure) eine InDesign-Vorlage, die zu verwenden ist!
Diese definiert alle wichtigen Punkte wie Logoplatzierung, Nennung Netzwerk Spiel/Kultur, Schriften u.s.w.
Darüberhinaus gelten auch bei den Jahresberichten natürlich die folgenden Regeln für Bilder:
Bilder[Bearbeiten]
Bildinhalte dürfen nicht diskriminierend, sexistisch oder gar pornografisch sein. Die Intimsphäre von Menschen und besonders auch Kindern ist zu wahren! Abgebildete Personen müssen der Veröffentlichung zustimmen. Bilder sollten die Aussage zugeordneter Texte wiederspiegeln und unterstützen. Von sinn-verfremdenden Abbildungen ist Abstand zu nehmen. Und zu guter letzt: Bitte auf die Qualität von Fotografien achten! Keine unscharfen Bilder mit Fehlfarben, roten Augen etc…
Nutzungsrechte / Urheberrechte[Bearbeiten]
- Bilder
- Bildmaterial darf nur verwendet werden, wenn Netzwerk Spiel/Kultur bzw. das Projekt die Nutzungsrechte daran hat! Bildmaterial aus dem internet, das z. B. über die Google Bildersuche gefunden wurde darf nicht verwendet werden, es sei denn entsprechende Nutzungsrechte werden ausdrücklich vergeben (siehe dazu u.a. Creative Commons).
- Texte
- Auch Texte dürfen nicht einfach aus dem Internet kopiert werden, es sein denn, dies ist ausdrücklich erlaubt (Creative Commons). Beim Zitieren bitte auf die korrekte Form achten (siehe wikipedia ).
- Schriften
- Selbst Schriften unterliegen dem Urheberrecht! Schriften dürfen daher nicht beliebig kopiert und weitergereicht werden! Es gibt jedoch im Internet vielfältige Freeware-Schriften (Achtung, nicht immer dürfen diese kommerziell genutzt werden!). Auch bei der Installation von Betriebssystem oder Programmen werden oft Schriften gratis und legal mitinstalliert. Darüber hinaus gibt es natürlich auch Firmen, die Schriften verkaufen (z. B. FontShop).
- Urheber-Nennung
- Ob Bild oder Text – wenn der Urheber des verwendeten Werkes auf namentlicher Nennung besteht, muss diesem nachgekommen werden. Auch beim Erwerb von Bildern aus Online-Bilddatenbanken können entsprechende Nennungen vorgeschrieben sein – bitte die AGBs genau lesen!